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1. Allgemein

1.1 Gesetzliche Grundlagen
Für die Beförderung von Personen, Gepäck und Reisegut, hierunter fallen auch die Fahrzeuge der Passagiere, gelten die Vorschriften im norwegischen Gesetz Nr. 39 vom 24. Juni 1994 über die Seefahrt (Lov av 24. juni 1994 nr. 39 om Sjøfarten) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Beförderungsbedingungen von Fjord Line, die durch Aushang an Bord und in den Fährterminals sowie auf unserer Website www.fjordline.com bekannt gegeben sind.
Bei Verletzungen des Passagiers oder Sachschaden übernimmt der Beförderer die Haftung nach den ansonsten geltenden Bestimmungen über den Schadensersatz. Hat der Passagier den Schaden selbst verursacht oder eine Person, für die er haftet, so kommen die Bestimmungen des Kapitels 2 im norw. Gesetz Nr. 26 vom 13. Juni 1969 über Schadensersatz (Lov om skadeerstatning av 13. juni 1969 nr 26, kap. 2.) zur Anwendung.

1.2.
Für die Pauschalreisen von Fjord Line gelten die Bestimmungen des norw. Gesetzes über Pauschalreisen vom 25. August 1995 (Lov om pakkereiser av 25. august 1995,) sowie die Allgemeinen Bedingungen für Pauschalreisen vom 01.10.1997 (Alminnelige vilkår for pakkereiser av 01.10.1997) in der jeweils gültigen Fassung, vereinbart zwischen dem Norwegischen Zentralverband für Fremdenverkehrsbetriebe (Den Norske Reisebransjeforening/HSHs Reisebransjeseksjon) und dem Norwegischen Beauftragten für Verbraucherfragen. Davon ausgenommen sind die Bestimmungen zur Stornierung, wo Fjord Lines Bestimmungen bezüglich des Reisevertragsabschlusses abweichen. Durch die vom Kunden vorgenommene Platzreservierung und die darauffolgende Bestätigung sind Fjord Line und der Kunde rechtlich gebunden. Fjord Line ist Mitglied des „Reisegarantiefonds“ (Entspricht dem deutschen Sicherungsschein, Anm. des Übersetzers).

Was ist eine Pauschalreise?
Eine Pauschalreise ist eine Reiseveranstaltung, die mindestens zwei der folgenden drei Elemente enthält:

bullet Transport
bullet Einquartierung
bullet „andere touristische Dienstleistungen“, zum Beispiel Reise mit Übernachtung zu Sport- oder Unterhaltungsveranstaltungen.

Die Übernachtung muss Bestandteil der Reise sein, oder die Reise muss mindestens 24 Stunden dauern. Die Veranstaltung muss zu einem Komplettpreis angeboten/verkauft werden. (Kurzkreuzfahrten (Rundreisen) gelten nicht als Pauschalreisen).

1.3
Fjord Line behält sich das Recht vor, Preise und Abfahrtszeiten, die in dieser Übersicht angegeben sind, zu ändern sowie das Recht, Preisaufschläge als Folge von Schwankungen der Devisenkurse, Bunkerpreise oder vom Staat auferlegte Steuern und Abgaben vorzunehmen. Fjord Line behält sich ebenso das Recht auf Änderungen der Fahrpläne und Reiserouten seiner Schiffe vor.
Fjord Line übernimmt keine Haftung oder Schadensersatzpflicht bei Verspätungen oder Betriebsstörungen. Fjord Line hat das Recht, Überfahrten aufgrund der Wetterverhältnisse oder anderer Verhältnisse, die die Reederei nicht verschuldet hat, gegen Rückerstattung des Fahrpreises oder Umbuchung auf die nächste Überfahrt zu stornieren.
Fjord Line übernimmt keine Haftung bzw. Schadensersatzpflicht für Umstände, die von der Reederei nicht beeinflussbar sind.
Darüber hinaus haftet Fjord Line nicht für eventuell auftretende Komplikationen und Kosten bei verspätetem Erscheinen zur Abreise, fehlenden Reise- oder Ausweispapieren (z. B. Pass, Visum), Nicht-Einhalten der Anweisungen des Schiffsführers oder Verweigerung des Ausstiegs im vereinbarten Hafen, sofern nicht Fjord Line selbst für die aufgetretene Situation verantwortlich ist.

1.4
1. 1. Für die Beförderung von Passagieren und Gepäck sowie der Fahrzeuge der Passagiere gelten die Bestimmungen des norwegischen Schifffahrtsgesetzes (Den norske Sjøloven) sowie die Beförderungsbedingungen von Fjord Line, die in Auszügen auf diesem Formular genannt sind und in ihrer Gesamtheit an Bord der Schiffe und in den Fährterminals aushängen.
2. Für die Beförderung von Gütern mit Frachtbrief, Konnossement oder ähnlichen Papieren gelten die Bestimmungen des norwegischen Schifffahrtsgesetzes.
3. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auf dem dafür zugewiesenen Stellplatz geparkt und mit Handbremse gesichert ist. Beim Parken des Fahrzeugs den niedrigsten Gang einlegen, den Alarm ausschalten und das Fahrzeug abschließen.
4. Fjord Line haftet nicht für Geschehnisse vor Betreten oder nach Verlassen des Schiffes. Dies gilt auch für das vom Passagier verwahrte Handgepäck. Fjord Line haftet nicht für lebende Tiere, die im Gepäck mitgeführt werden. .
5. Fjord Line haftet nicht für Geld, Wertpapiere und andere Wertsachen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuckstücke, soweit diese nicht von Fjord Line zur Aufbewahrung entgegengenommen worden sind.
6. Es ist nicht gestattet, Schusswaffen, Munition, Sprengstoff oder andere gefährliche Güter mit an Bord zu bringen, sofern hierzu nicht im Voraus eine schriftliche Genehmigung von Fjord Line erteilt wurde. Gefährliche Güter sind vorschriftsmäßig zu kennzeichnen. Dies gilt auch für die transportierenden Fahrzeuge.
7. Fjord Line behält sich das Recht vor, die Beförderung mit einem anderen als dem angegebenen Schiff vorzunehmen.
8. Fjord Line hat das Recht, Passagieren die Einschiffung zu verweigern sowie Passagiere während der Reise von Bord zu weisen, sofern sie nach Einschätzung des Kapitäns untauglich für eine Seereise sind oder eine Gefahr für die eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Passagiere an Bord darstellen.
9. Es wird besonders auf die Bestimmungen über die Haftungsbegrenzungen im norwegischen Schifffahrtsgesetz aufmerksam gemacht, die in Bezug auf Passagiere und Gepäck zur Anwendung kommen können.
10. Jede Art von Streit und/oder Forderung, der/die auf Grundlage der Beförderungsvereinbarung entsteht, ist durch eine gegen Fjord Line AS, Skoltegrunnskaien, NO-5003 Bergen gerichtete Klage vor dem Amtsgericht Bergen (Bergen tingrett), das als Gerichtsstand für die Parteien anzusehen ist, zur Entscheidung zu bringen. Streitigkeiten und Forderungen werden somit nach norwegischem Gesetz entschieden.


2. Tickets

2.1  Buchung
Buchungen können online, über die Büros von Fjord Line, Reisebüros oder Agenturen vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass wir für schriftliche (Brief, Fax, Email) und telefonische Buchungen in einem Fjord Line Büro (Niederlassung) eine Gebühr in Höhe von NOK 125,- (ca. EUR 15,- / DKK 109,-) erheben.  Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.
Unsere Gäste werden gebeten, die Platzreservierung rechtzeitig vor Abfahrt vorzunehmen. Wird die Passage in Dänemark oder Deutschland bezahlt, gelten die Preise und Bedingungen gemäß der Preisliste des jeweiligen Landes (wird die Passage in Norwegen gebucht und angetreten, bedingt die Bezahlung in fremder Währung nicht die Anwendung der Bestimmungen/Gesetze des anderen Landes).
Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität und Handynummer des Bestellers sind anzugeben. Ebenso anzugeben sind Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum aller Reisenden. Fahrzeug: Fahrzeugart (Pkw, Transporter o. ä.), amtliches Kennzeichen und Fahrzeugmarke sowie Gesamtlänge und -höhe (inkl. Dachgepäck, evtl. Anhänger) sind anzugeben. Für Fahrzeuge ohne Fahrer, Umzugslasten, Ausstellungsexponate, Pferdeanhänger usw. wenden Sie sich bitte an die Cargo-Abteilung von Fjord Line. Telefonnummer von Cargo Norwegen + 47 5146 4000 / Cargo Dänemark + 45 9796 3030. Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.


2.2 Suche, Übernachtungstätten (Hotels, o.ä.)
Wenn Fjord Line mit der Buchung eine Übernachtung in einem Übernachtungsbetrieb vorbestellen muss, ist die Buchung für den Reisenden von dem Augenblick an bindend, in dem Fjord Line eine Bestätigung von dem jeweiligen Übernachtungsbetrieb erhalten hat.

2.3 Bezahlung
Die Reise ist bei Buchung komplett mit Kreditkarte bzw. in bar am Verkaufsschalter zu bezahlen, wenn dort auch gebucht wurde. Bei Buchungen online sind nur Zahlungen per Kreditkarte gültig.

2.4 «Flexibles Preissystem» – Transportreisen und Autopakete
Der Preis der verschiedenen Abfahrten wird durch Angebot und Nachfrage geregelt, weshalb die Preise von Abfahrt zu Abfahrt und von Saison zu Saison unterschiedlich sein können.
Fjord Line arbeitet mit einem flexiblen Preissystem. Die Nachfrage bestimmt den Preis und dieser richtet sich je nach dem Zeitpunkt der Buchung, Ihren Reisedaten und der Auslastung der Fähre.
Nachträglich werden keine Rabatte gewährt für Buchungen, die bereits erfolgt sind.
Bei Online Bestellungen: Ihre Reise/ Preis ist erst bestätigt, wenn auf Ihrem Monitor eine Buchungsnummer (Ref.Nr.) angezeigt wird und die Zahlung vorgenommen und bestätigt wurde.
Bei starker Besucherbelastung der Webseiten www.fordline.no / www.fjordline.dk / www.fjordline.de besteht die Möglichkeit, dass sich die Preisverfügbarkeit vom Beginn des Buchungsvorgangs bis zur Bestätigung der Reise ändert.


2.5 Bestätigung/Ticket
Fjord Line haftet nur für Preisangebote, die in Form eines Fährtickets, einer Rechnung oder einer anderen Form der schriftlichen Bestätigung vorliegen. Die Buchungsbestätigung wird kostenfrei per Email versendet. Bei Zusendung der Bestätigung per Post wird eine Gebühr von NOK 50,- (ca. EUR 6,- / DKK 44,-) erhoben. Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern. Nach erfolgter Bezahlung gilt die Buchungsbestätigung als Ticket.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu kontrollieren, ob die Angaben auf dem Ticket mit der Buchung übereinstimmen. Das Ticket gilt nur für das auf dem Ticket angegebene Abfahrtsdatum. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Abfahrtszeit dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt/Datum entspricht, so z. B. bedeutet 01:30 Uhr nachts am jeweiligen Datum.
Wir gewähren eine Rücktrittsfrist von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt für Buchungen, die langfristig oder länger als 48 Stunden vor Abfahrt gebucht wurden.
Nicht verwendete Tickets, die nicht vor der Abfahrt abbestellt wurden, werden nicht rückerstattet (siehe Reiserücktrittsbestimmungen).


3.0. Stornierungen

3.1. Gruppen (20 Personen oder mehr)
Stornierung 30 – 15 Tage vor Abfahrt: 25 % des Gesamtreisepreises.
Stornierung 14 – 7 Tage vor Abfahrt: 50 % des Gesamtreisepreises.
Stornierung weniger als 7 Tage vor Abfahrt oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtreisepreises.

Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von NOK 100,- (ca. EUR 10,- / DKK 95,-) pro Buchung bei Stornierungen berechnet. Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.

3.2 Pauschalreise inklusive eine Unterkunft, die durch Fjord Line vermittelt wird
Stornierung mehr als 30 Tage vor Abfahrt: 10 % des Gesamtreisepreises.
Stornierung 30 – 15 Tage vor Abfahrt: 25 % des Gesamtreisepreises.
Stornierung 14 – 7 Tage vor Abfahrt: 50 % des Gesamtreisepreises.
Stornierung weniger als 7 Tage vor Abfahrt oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtreisepreises.

3.3 Stornogebühr der Minikreuzfahrt
Die Reise ist bei der Buchung zu bezahlen. Sie kann gegen Zahlung einer Gebühr geändert werden (siehe Punkt 5.0)
Bei Rücktritt wird keine Erstattung gewährt.

3.4 Billigticket
Die Reise ist bei der Buchung zu bezahlen. Die Reise kann gegen Gebühr geändert werden ( siehe Punkt.5.0 ) Bei Rücktritt wird keine Rückerstattung gewährt.

3.5 Flexticket
Die Reise ist bei der Buchung zu bezahlen. Sie kann bis 14 Tage vor Abfahrt gebührenfrei geändert werden und der Reisepreis wird zurück erstattet. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt fallen 25% Stornierungsgebühr an. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Abfahrt werden 100% Gebühren berechnet.

3.6 Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ist freiwillig und somit nicht Teil des Reisepreises. Sie kostet NOK 75,- ( ca. EUR 9,- / DKK 65,-) pro Person und ist zusammen mit der Reise zu bestellen. Eine vorab bezahlte Reiserücktrittsversicherung berechtigt zur Stornierung der Reise bei unerwarteter und ernster Krankheit, Unfallverletzungen oder Tod des Reisenden selbst, in seinem Haushalt oder in der nahen Familie, die den Reisenden daran hindert oder es als unverantwortlich erscheinen lässt, die Reise durchzuführen. Das Recht zum Reiserücktritt gilt auch, wenn die genannte Hinderung eine/n Mitreisende/n betrifft und es als unangemessen erscheint, die Durchführung der Reise zu verlangen, ohne dass der Betroffene dabei ist.
Gleichgestellt mit ernster Krankheit sind plötzliche und ernste Ereignisse, die den Kunden oder seine Mitreisenden betreffen (siehe oben), und die es als unangemessen erscheinen lassen, eine Durchführung der Reise zu verlangen. Solche Ereignisse können Feuer- oder Wasserschäden an Eigentum oder ähnliches sein. Der Rechtsanspruch nach den oben genannten Punkten setzt voraus, dass der Reisende selbst von den Umständen, die den Antritt der Fahrt verhindern, keine Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, und dass er selbst für solche Ereignisse nicht verantwortlich ist.
Der Umstand ist mit einem ärztlichen Attest oder einer Bestätigung von einer Polizeidienststelle/Versicherungsgesellschaft nachzuweisen. Der Nachweis ist mit der Buchungsnummer zu kennzeichnen und ist Fjord Line/der Agentur spätestens eine Woche nach der Stornierung zuzusenden. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrags abzüglich der Reiserücktrittsversicherung. Sofern der Reisende eine Reise gebucht hat, deren Preis darauf basiert, dass eine oder mehrere Personen im selben Zimmer/in derselben Wohnung oder Kabine wohnen, umfasst die Reiserücktrittsversicherung auch die Zuschläge, die infolge des Nicht-Antritts der Reise fällig gewesen wären.
In solchen Fällen behält sich Fjord Line das Recht vor, die nicht zurückgetretenen Personen im Rahmen einer Bestellung auf eine andere und kleinere Übernachtungsalternative als ursprünglich bestellt umzubuchen.
Bei Inanspruchnahme dieses Schutzes wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 75,- (ca. EUR 9,- / DKK 65,-) erhoben. Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.

4.0 Gruppen (20 Personen oder mehr)

Bei Gruppenbuchungen (20 Personen oder mehr auf einer Buchung) muss spätestens vier Wochen vor Abfahrt eine vollständige Namensliste vorliegen. Der Name des Leiters der Gruppe ist bei der Buchung anzugeben.
Derjenige, der die Buchung vorgenommen hat, haftet für die Bezahlung aller gebuchten Tickets. Jede Buchung ist bindend. Jegliche Art der Stornierung oder des Nichterscheinens bei Abfahrt wird – unabhängig davon, ob die Passage bezahlt ist oder nicht – nach unseren allgemeinen Bestimmungen über den Reiserücktritt (siehe eigenen Punkt) behandelt.

4.1 Bezahlung bei Gruppenbuchung
Gruppen: Reisen unter EUR 1300,- sind unmittelbar zu bezahlen. Übersteigt der Gesamtwert der Reise EUR 1300,- ist eine Anzahlung von 10 % innerhalb von 7 Tagen ab Buchungsdatum zu leisten. Der restliche Betrag wird 30 Tage vor Abreise fällig. Der Betrag muss vor Antritt der Passage bei Fjord Line eingegangen sein, eventuell ist die Bezahlung durch Vorlage einer Quittung/Bestätigung einer Bank nachzuweisen. Kann keine Quittung vorgelegt werden, ist eine erneute Bezahlung beim Einchecken erforderlich. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist Fjord Line berechtigt, die Reise als annulliert anzusehen und die Passage eventuell an Dritte weiterzuverkaufen.

5.0 Umbuchung und Nichterscheinen

5.1 Billigticket:
Bei Änderung des Reisedatums wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 600,- (ca. EUR 77,- / DKK 575,-) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung des Namens des Bestellers und der Zahl der Reisenden wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 200,- ( ca. EUR 26,- / DKK 190,-) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung und Nachreichen des Kfz-Kennzeichens sowie der Kabine/des Schlafsitzes wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 30,- (ca. EUR 4,- / DKK 29,-) erhoben.
Hinzu kommt eine eventuelle Preisdifferenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Fährpreis. Ist der Reisepreis nach der Änderung günstiger, erfolgt keine Auszahlung der Preisdifferenz. Ist der Fährpreis höher nach der Änderung, ist der Differenzbetrag zu zahlen. Änderungen auf ein neues Reisedatum sind innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglich gebuchten Reisedatum möglich. Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.

5.2 Flexticket
Bei Änderung des Namens des Bestellers, der Personenzahl, des Kfz-Kennzeichens, der Kabine/des Schlafsitzes werden keine Gebühren erhoben. Wird die Überfahrt nach der Umbuchung günstiger, erfolgt keine Erstattung der Differenz. Ist der Fährpreis nach der Änderung höher, ist der Differenzbetrag zu zahlen. Änderungen auf ein neues Reisedatum sind innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglich gebuchten Reisedatum möglich.

5.3. Minikreuzfahrt
Bei Änderung des Reisedatums wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 600,- ( ca. EUR 77,- / DKK 575,- ) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung des Namens des Bestellers und der Zahl der Reisenden wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 200,- ( ca. EUR 26,- / DKK 190,- ) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung des Kfz-Kennzeichens sowie der Kabine/des Schlafsitzes wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 30,- ( ca. EUR 4,- / DKK 29,- ) erhoben.
Hinzu kommt eine eventuelle Preisdifferenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Fährpreis. Ist der Reisepreis nach der Änderung günstiger, erfolgt keine Auszahlung der Preisdifferenz. Änderungen auf ein neues Reisedatum sind innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich gebuchten Reisedatum möglich. Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.

5.4 Pauschalreisen/Tickets mit Übernachtung
Eine Bearbeitungsgebühr von NOK 600,- ( ca. EUR 77,- / DKK 575,- ) wird bei jeder Änderung des Reisdatums berechnet.
Eine Bearbeitungsgebühr von NOK 200,- ( ca. EUR 26,- / DKK 190,- )wird bei jeder Änderung des Anmelders oder der Anzahl der Teilnehmer berechnet.
Eine Bearbeitungsgebühr von NOK 30,- ( ca. EUR 4,- / DKK 29,- ) wird bei jeder Änderung des Kennzeichens oder des Kabinentyps berechnet.
Änderungen des Reisedatums, Teilnehmeranzahl für Pauschalreisen mit Übernachtung weniger als 7 Tage vor der ursprünglich gebuchten Abfahrt werden als Stornierung behandelt, siehe eigenen Punkt.  Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.


5.5 Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen zur Abfahrt ohne vorherige Ankündigung bei Fjord Line gilt die Reise als storniert und es wird keine Rückerstattung gewährt. Bei gebuchter Rückreise wird diese automatisch storniert.


6. Das Recht des Reiseveranstalters, die Reise zu stornieren oder zu ändern

6.1 Das Recht des Veranstalters, Bestandteile der Reise zu ändern
Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die Vertragsbedingungen oder die mit einer Reise verbundenen Leistungen nach Vertragsabschluss zum Nachteil des Kunden zu ändern, sofern nicht ein Vorbehalt angemeldet wurde, gesondert angegebene Leistungen/Reisespezifikationen ändern zu können, und dies nicht aus dem jeweiligen Vertrag, d.h. dem Reisenachweis oder einem anderen Vertragsdokument, ausdrücklich hervorgeht.
Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden so schnell wie möglich schriftlich zu unterrichten, wenn eine Änderung der Reisebedingungen oder Bestandteile in Übereinstimmung mit diesem Punkt vorgesehen ist. Gleichzeitig muss der Veranstalter den Kunden über sein Recht zur Wandelung des Reisekaufs informieren, wenn die Änderungen zu wesentlichen Mängeln führen sollten, oder einen Preisnachlass verlangen zu können, wenn davon auszugehen ist, dass die Reise nicht die ursprünglich versprochenen Leistungen enthält. Hat sich der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der Änderung auf dieses Recht berufen, erlischt das Recht zur Wandelung des Kaufs bzw. der Anspruch auf Preisnachlass. Sofern besondere Umstände die Einhaltung dieser Frist unmöglich machen, verpflichtet sich der Kunde, den Veranstalter so schnell wie möglich und innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren.

6.2 Reisehindernisse, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat

6.2.1 Bei Pauschalreisen
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Pauschalreise ohne weiteres Haftungsrisiko zu stornieren, wenn die Stornierung eine Folge von Reisehindernissen ist, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat und die er bei angemessener Beurteilung der Umstände bei Abschluss der Buchung nicht erwarten konnte, und die weder der Veranstalter selbst noch andere, für die er haftet, verhindern oder deren Folgen abwenden konnte(n). Solche Reisehindernisse können je nach Umständen Kriege oder kriegerische Handlungen, Naturkatastrophen, gefährliche ansteckende Krankheiten, umfangreiche Arbeitskonflikte, Wetterverhältnisse, die eine Schiffsreise nicht zulassen, oder ähnliche Ereignisse sein.
Wird eine Pauschalreise vor Reisebeginn aus Gründen storniert, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, ist er zur unmittelbaren Rückerstattung sämtlicher eingezahlten Beträge verpflichtet. Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, an einer anderen Pauschalreise teilzunehmen, wenn der Veranstalter dies anbieten kann. Ist diese Pauschalreise teurer als die ursprüngliche, wird die Differenz vom Kunden gezahlt. Ist sie billiger, kann der Kunde die Auszahlung der Preisdifferenz verlangen. Nach den gleichen Bedingungen wie den in Absatz 1 genannten haftet der Veranstalter nicht, wenn sich die Pauschalreise als Folge derartiger Reisehindernisse nach Antritt als mangelhaft erweist.
Sofern die Pauschalreise verkürzt wird, weil der Veranstalter oder der Kunde diese aufgrund derartiger Umstände abbricht, hat der Kunde trotzdem einen Anspruch auf einen anteiligen Preisnachlass. In dem ihm möglichen Maße verpflichtet sich der Veranstalter, eventuelle Risiken oder Nachteile für den Kunden auszuschließen. Muss die Pauschalreise abgebrochen werden, ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden kostenfrei und mit für ihn geringstmöglichen Nachteilen zum vereinbarten Ankunftsort zu transportieren. Sofern der Veranstalter dies unterlässt und der Kunde somit die Heimreise selbst organisieren und durchführen muss, haftet der Veranstalter für eventuell entstandene Mehrkosten, die dem Kunden entstanden sind.


6.2.2 Bei Transportreisen
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Reise ohne weiteres Haftungsrisiko zu stornieren, wenn die Stornierung eine Folge von Reisehindernissen ist, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat und die er bei angemessener Beurteilung der Umstände bei Abschluss der Buchung nicht erwarten konnte, und die weder der Veranstalter selbst noch andere, für die er haftet, verhindern oder deren Folgen abwenden konnte(n). Derartige Reisehindernisse können je nach Umständen Kriege oder kriegerische Handlungen, Naturkatastrophen, gefährliche ansteckende Krankheiten, umfangreiche Arbeitskonflikte, Wetterverhältnisse, die eine Schiffsreise nicht zulassen, oder ähnliche Ereignisse sein.
Wird eine Reise vor Antritt aus Gründen storniert, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, ist er zur unmittelbaren Rückerstattung sämtlicher eingezahlten Beträge verpflichtet. Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, sich für eine andere Überfahrt zu entscheiden, wenn der Veranstalter diese anbieten kann. Ist diese Überfahrt teurer als die ursprüngliche, ist die Differenz vom Kunden zu zahlen. Ist sie billiger, kann der Kunde die Auszahlung der Preisdifferenz verlangen. Nach den gleichen Bedingungen wie den in Absatz 1 genannten haftet der Veranstalter nicht, wenn es sich nach Antritt der Reise herausstellen sollte, dass die Reise als Folge der Reisehindernisse nicht die erwarteten Leistungen enthält.

6.3 Das Recht des Reiseveranstalters, die Reise zu stornieren oder zu ändern
Der Veranstalter ist berechtigt, eine einzelne Überfahrt zu stornieren, wenn nicht die Zahl der Plätze verkauft bzw. ein Ausnutzungsgrad erreicht wurde, den er selbst in den internen Transportbedingungen als Voraussetzung für die Durchführung der Reise genannt hat. Die Frist für eine solche Stornierung muss mindestens 30 Tage betragen. Der Kunde muss die schriftliche Benachrichtigung (E-Mail, SMS oder Brief) über die Stornierung spätestens bei Ablauf der Frist erhalten haben. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über eine Stornierung in Übereinstimmung mit diesem Punkt so bald wie möglich zu informieren. Bei einer Stornierung in Übereinstimmung mit diesem Punkt ist der vom Kunden eingezahlte Betrag so schnell wie möglich wieder zurückzuzahlen.


7. Altersgrenze/Allein reisende Kinder

Die Besatzung an Bord hat nicht die Möglichkeit, auf Kinder aufzupassen, die allein reisen. Aus Rücksicht auf die Sicherheit der Kinder ist es ihnen nicht gestattet, allein zu reisen. Fjord Line hat die Altersgrenze für Alleinreisende auf Transportreisen auf 18 Jahre festgelegt. Auf Passagen tagsüber in der Hauptsaison zwischen Stavanger-Hirtshals, bei denen die Abfahrtszeiten zwischen 07:15 und 16:30 liegen, ist die Altersgrenze 16 Jahre.
Für Pauschalreisen/Kurzkreuzfahrten von Fjord Line ist die Altersgrenze 20 Jahre. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche in Begleitung der Eltern oder von Reisebegleitern über 30 Jahre (mindestens 1 Reisebegleiter für je 5 Kinder/Jugendliche auf Kreuzfahrten, mindestens 1 Reisebegleiter für je 10 Kinder/Jugendliche auf Transportreisen).
Die verantwortlichen Reiseleiter müssen spätestens 2 Tage vor Abfahrt ein Formular, das bei unserem Buchungsbüro erhältlich ist oder von unseren Internetseiten heruntergeladen werden kann, ausfüllen und abgeben.


8. Kabine bei Nachtüberfahrten

Bei Nachtüberfahrten muss eine Kabine (evtl. Schlafsitz, falls verfügbar), gebucht werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kabinen bei einzelnen Überfahrten einige Stunden vor der Ankunft verlassen werden müssen. Der Zeitpunkt wird an Bord bekannt gegeben.
Passagiere mit Kindern können keine Einzelbetten in einer Kabine bestellen. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn das Kind das gleiche Geschlecht wie der Erwachsene hat (z. B. Mutter und Tochter oder Vater und Sohn). Wer mit Kindern unter 4 Jahren reist, die kein eigenes Bett haben sollen, kann weder Einzelbetten in einer Kabine bestellen noch Schlafsitz buchen, sondern muss für eine ganze Kabine bezahlen.  Schlafsitze für Kinder empfehlen wir nicht. Es ist nicht möglich, extra Matratzen mit in die Kabinen zu nehmen, und in nur wenigen Kabinen gibt es Platz für Babybetten. Sollten Sie mehr Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte mit unserer Buchungsabteilung in Verbindung.
Gelegentlich kann es vorkommen, dass Kabinen doppelt gebucht sind. In diesen Fällen haben die betroffenen Passagiere die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich an Bord zu erhalten. Diese Kompensation erhält entweder der betroffene Gast oder der Gast der auf seine/ihre Kabine verzichtet.


9. Einchecken

Abfahrt von Hirtshals: Passagiere müssen spätestens 90 Minuten vor Abfahrt eingecheckt sein. Der Check In schliesst 20 Minuten vor Abfahrt.
Abfahrt von Bergen oder Stavanger: Passagiere müssen spätestens 60 Minuten vor Abfahrt eingecheckt sein. Der Check In schliesst 20 Minuten vor Abfahrt.

Abfahrt von Kristiansand: Passagiere müssen spätestens 60 Minuten vor Abfahrt eingecheckt sein. Der Check In schliesst 20 Minuten vor Abfahrt.

Fjord Line behält sich das Recht vor Kunden zurückzuweisen, die nach der vorgeschriebenen Check-In-Zeit am Check-In Counter eintreffen. Fjord Line erstattet keine Tickets, sollten sich die Passagiere nicht entsprechend den angegebenen Zeiten am Check In einfinden.


10. Fährfahrten im Innland nicht erlaubt

Aufgrund der norwegischen Zollbestimmungen ist Fjord Line der Verkauf von Passagen im Inland, d.h. zwischen zwei norwegischen Häfen, nicht gestattet.


11. Reisegarantie

Fjord Line folgt den Bestimmungen im Norwegischen Gesetz über Pauschalreisen (Lov om pakkereiser av 25. august 1995) und hat beim norwegischen Reisegarantiefond die gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Garantie hinterlegt.


12. Gepäck

Reisegepäck bis zu 50 kg oder bis zu einem halben Kubikmeter ist während  der Fährüberfahrt eventuell in einem Fahrzeug aufzubewahren und darf gebührenfrei mitgeführt werden. Möbel, Kartons, größere Koffer usw. werden als Fracht betrachtet, für die eine Frachtgebühr gemäß Tarif gezahlt werden muss. Wenden Sie sich bitte in solchen Fällen an die Cargo-Abteilung von Fjord Line. Telefonnummer von Cargo Norwegen : +47 51 46 4000 – Cargo Dänemark +45 9796 3030.

12.1 Folgendes kann über unsere Webseite oder telefonisch gebucht werden:

bullet Gäste mit oder ohne Gepäck (Gepäck zum persönlichen Gebrauch)
bullet Passagiere mit Pkw, Wohnmobil, Wohnwagen, die ein Boot auf einem Anhänger oder auf dem Dach mitführen. Wenn das Boot Handelsware ist, muß der Fahrer die Cargo Abteilung für ein Ladungsverzeichnis kontaktieren.
bullet Passagiere mit einem Pkw/Transporter mit einem Wohnanhänger mit Gepäck. Wenn die Güter Handelsware sind, muss der Fahrer die Cargo Abteilung für ein Ladungsverzeichnis kontaktieren.
bullet Passagiere mit Pkw/Transporten mit Gepäck oder Werkzeug mit einem Zollbegleitschein (der Zollbegleitschein muss am Zoll in Norwegen oder Dänemark vorgezeigt werden)
bullet Busse im Dienst, mit oder ohne Passagiere.
bullet Importfahrzeuge mit Fahrer. Der Fahrer muss die Cargoabteilung für ein Ladungsverzeichnis kontaktieren, auch wenn mehr als ein Fahrzeug importiert wird.

12.2 Folgendes muß über Cargo telefonisch gebucht werden
Telefon:+47 5146 4000 (Cargo Norway) oder +45 9796 3030 (Cargo Denmark):

bullet Passagiere, die Waren für den Verkauf oder Ausrüstung für ein Handelsunternehmen transportieren.
bullet Importfahrzeuge ohne Fahrer
bullet Transporter/Pkw beladen mit Umzugsgütern, Handelsware oder Werkzeug.
bullet Busse als Handelsgut.
bullet In jedem Fall Pferdetransporter (Fahrzeug und/oder Anhänger), auch wenn kein Pferd befördert wird.
bullet Transporter/Lkw mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht.

13. Reisedokumente und Ausweispapiere

Die Passagiere haften selbst für eventuell auftretende Kosten, wenn im Zielland, z.B. wegen fehlender Reisedokumente, Pass oder anderer Ausweispapiere keine Erlaubnis zur Einreise gegeben wird. Dies gilt auch für Extrakosten im Zusammenhang mit der Heimreise. Alle Reisenden (auch Kinder) müssen bei der Einreise nach Dänemark einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (Reisepass wird empfohlen) bei sich führen, wobei der Name in dem Nachweis mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmen muss. Ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in Norwegen müssen bei Reisen in Skandinavien einen Pass/ein Visum vorweisen. Staatsbürger aus Ländern außerhalb der EU/des EWRs müssen die Anforderungen des Einreiselandes an Pass, Visum, Impfungen usw. erfüllen und werden aufgefordert, die geltenden Bestimmungen bei den Behörden im Heimatland zu erfragen. Der Passagier muss sich selbst die erforderlichen Reisedokumente verschaffen. Bei fehlenden Reisedokumenten wird dies als Nichterscheinen angesehen. Eine Rückerstattung des Fahrpreises ist somit ausgeschlossen.
Das Fahrzeug ist mit einem Nationalitätskennzeichen zu versehen. Die Mitnahme eines internationalen Versicherungsnachweises wird empfohlen

14. Reklamationen/Beschwerdefristen

Während der Passage sind etwaige Beschwerden an den Eincheck-Schalter, die Rezeption auf dem Schiff oder – wenn die Pauschalreise eine über Fjord Line gebuchte Übernachtung enthält – die Rezeption im Übernachtungsbetrieb zu richten, sodass der Fehler/Mangel, sofern dies möglich ist, umgehend behoben werden kann. Eventuelle Reklamationen sind unverzüglich an Fjord Line oder an das Reisebüro/die Agentur zu richten, bei dem/der das Ticket gekauft wurde. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind spätestens vier Wochen nach Antritt der Fährfahrt per Brief oder E-Mail schriftlich geltend zu machen. Eine Kopie des Tickets ist beizulegen.


15. Transport lebender Tiere

Für den Transport lebender Tiere ist der jeweilige Tierhalter verantwortlich. Wir machen auf die gesetzlichen Vorschriften zur Einfuhr lebender Tiere aufmerksam. Wir empfehlen vor der Abreise einen Tierarzt zu konsultieren, um sicher zu stellen, daß die erforderlichen Bedingungen für die Ein- und Ausfuhr lebender Tiere erfüllt sind.  Das Norwegische Amt für Lebensmittelsicherheit ist verantwortlich für die Kontrolle der Tiere bei der Einreise nach Norwegen. Die Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr lebender Tiere können variiren, aktuelle Informationen finden Sie unter www.mattilsynet.no. Bei der Einreise in EU/EWR-Länder sind für die Tiere eigene Reisedokumente erforderlich. Wenden Sie sich zwecks weiterer Informationen bitte an einen Tierarzt. Der Transport von Kleintieren ist erlaubt. Pro Buchung sind maximal 3 Tiere erlaubt. Tiere müssen während der Überfahrt im Fahrzeug bleiben, in passenden Boxen (vom Eigentümer mitgebracht) auf dem Autodeck oder im „Hunde Hotel“ (nur Hunde) gebucht sein. Eine Aufsicht während der Überfahrt ist mit der Schiffsbesatzung zu vereinbaren. Die Tiere dürfen nicht in den Gemeinschaftsbereich oder in die Kabinen mitgenommen werden. Wir verweisen auf Abschnitt 12.2 für den Transport von Pferden und Pferd Fahrzeuge.


16. Fundsachen

An Bord gefundene persönliche Gegenstände werden drei Monate lang in unserem Ticketbüro in Bergen oder Kristiansand für Passagiere dieser Strecke aufbewahrt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für diese Fundsachen. Nach 3 Monaten werden Wertsachen der Polizei im Polizeibezirk Hordaland oder im Polizeibezirk Kristiansand übergeben.

17. Sicherheit


Aus Sicherheitsgründen ist hin und wieder die Durchsuchung von Passagieren, Gepäck und Fahrzeugen vor der Einschiffung erforderlich. Wenn diese Durchsuchung verweigert wird, kann der Fahrgast ohne Rückerstattung des gezahlten Fahrpreises abgewiesen werden. Fjord Line darf die Beförderung von Personen verweigern, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Solche Fälle werden als Stornierungen behandelt.
Fjord Line behält sich das Recht vor, Personen während der Überfahrt in Gewahrsam zu nehmen, wenn diese eine Gefahr für die oder eine beträchtliche Störung der anderen Passagiere darstellen. Passagiere, die Eigentum der Reederei beschädigen oder eine Haftung der Reederei gegenüber anderen Fahrgästen erwirken, haften für solche Verluste bzw. Schäden.

17.1 Blinde, Sehbehinderte und Sauerstoffpatienten
Aus Gründen der Sicherheit müssen derartige Behinderungen bei der Buchung angegeben werden. Sauerstoffpatienten dürfen längere Reisen nicht ohne Begleitung durchführen. Um gefährlichen Situationen im Feuerfall vorzubeugen, ist der Kapitän vorab zu unterrichten, wo sich die Sauerstoffflasche befindet.
Blinde Passagiere können ohne Begleitung reisen und können einen Blindenhund mitbringen. Für diesen Zweck stehen besondere Kabinen zur Verfügung. Blindenhunde können sich in den meisten Bereichen an Bord aufhalten. Die Zahl der Plätze für Blindenhunde an Bord ist begrenzt.
Falls der Reisende nähere Informationen über die Sicherheit oder das Schiff im Allgemeinen wünscht, bitten wir ihn, sich an das Personal an Bord zu wenden. Ein Ausführen des Blindenhundes während der Überfahrt ist mit der Besatzung an Bord zu vereinbaren. Wir bitten den Reisenden, auf eventuelle Allergiker an Bord Rücksicht zu nehmen.
Sofern Bedarf für zusätzliche Hilfe in einer Notsituation besteht, ist das Personal auch darüber vorab zu informieren.

Fjord Line übernimmt keine Haftung für Druckfehler oder Änderungen, die nach dieser Veröffentlichung vorgenommen werden. Aktuelle Beförderungsbedingungen finden Sie jederzeit auf www.FjordLine.de.

Bitte beachten Sie: Alle Preise sind in Norwegischen Kronen angegeben und die Preise in Euro und Dänischen Kronen können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.

 

 

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Letzte Änderung: 31 januar 2012